Kostenlose Pflegeartikel

Wer hat Anspruch auf das kostenlose Pflegepaket im Wert von bis zu max. 40,00 €?

Die Pflegekasse übernimmt für pflegebedürftige Personen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40,- € monatlich (bei Anspruch von Beihilfe bis zu monatlich 20,- €). Voraussetzung ist die Pflege zu Hause und das Vorliegen eines Pflegegrads. Aufwendungen, die über den Höchstbetrag hinausgehen, trägt der Versicherte selbst. Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch § 40 Abs. 2 SGB XI.


Sie benötigen kein Rezept vom Arzt!


Bestellen dürfen das Pflegepaket folgende Personenkreise:


  • Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden und in einen Pflegegrad eingestuft sind.
  • Angehörige, die für die zu pflegende Person bestellen.
  • Pflegedienste, die für ihre Patienten das Pflegepaket bestellen.


Was kann ich bestellen?

Bestellt werden können zum Einmalgebrauch bestimmte Pfleghilfsmittel, diese sind festgelegt auf; Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge.

Wie oft wird versorgt?

Es handelt sich hierbei um eine monatliche Dauerversorgung mit ausschließlich hochwertigen Pflegeprodukten. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sind Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung wie gewohnt einreichen. Und so geht's einfach den beigefügten Antrag ausdrucken, ausfüllen und an uns senden, gern auch per Fax, Mail oder Post.

Zum Pflegepacket-Formular
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